Tipps zum Auto-Leasing – Die wichtigsten Fakten bei Rückgabe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Das Leasing in seinen vielfältigen Ausprägungen ist in Deutschland ein wichtiger Aspekt des Automobilmarktes und ermöglicht Verträge, die auf die speziellen Ziele und Wünsche von Leasing-Geber und -Nehmer zugeschnitten sind. Es dient als Finanzierungsmodell beim Autokauf oder aber als eine Art Mietvertrag. In diesem Fall liegen Wartung und Instandsetzung sowie Sach- und Preisgefahr allerdings beim Leasing-Nehmer. Die Angst bei der Leasing-Rückgabe ist daher nicht völlig unbegründet.
Bild: Automobile Italia @flickr.com (CC BY 2.0)
Ist das Fahrzeug beschädigt, wartet auf den Leasing-Nehmer nämlich unweigerlich eine Forderung auf Schadensersatz. Generell gilt, dass das Fahrzeug bei Rückgabe in einem Zustand sein sollte, der bei einem vergleichbaren Gebrauchtwagen desselben Alters erwartet wird. Das bedeutet umgekehrt, dass der Zustand des Wagens bei einem jungen Auto mit geringer Fahrleistung besser sein muss als bei einem älteren Leasing-Fahrzeug. Worauf ist nun zu achten?
Unterschied zwischen gewöhnlichen Gebrauchsspuren und Schäden
Der Leasing-Geber unterscheidet zwischen normalen Gebrauchsspuren und Schäden. Bei den erstgenannten handelt es sich um Spuren am Fahrzeug, die durch eine normale Nutzung entstehen und sich nicht vermeiden lassen - selbst dann, wenn der Leasing-Nehmer das Auto sorgfältig gepflegt und vorsichtig mit ihm umgegangen ist. Darunter fallen zum Beispiel Abnutzungsspuren am Teppich, Steinschläge im Lack oder Spuren an Plastikteilen im Kofferraum und an der Ladekante, die naturgemäß anfallen, wenn der Kofferraum be- und entladen wird. Auch oberflächliche, kleine Kratzer an stark beanspruchten Teilen wie zum Beispiel im Bereich des Tankdeckels oder an den Türgriffen gehören dazu.
Für echte Schäden hingegen muss der Leasing-Nehmer aufkommen. Das sind Beschädigungen, die über gewöhnliche Alltagsspuren hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel größere Lackschäden, Beulen und Dellen, tiefe Schrammen an den Felgen oder eine verzogene Karosserie. Ebenfalls als Schaden gilt, wenn bestimmte Teile des Fahrzeugs fehlen. All diese Schäden werden dem Leasing-Nehmer in Rechnung gestellt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können die Schäden auf eigene Rechnung beseitigen lassen oder aber einen niedrigen Verkaufspreis akzeptieren.
Problematischer sieht es aus, wenn es sich um Gebrauchsspuren handelt, die aufgrund einer übermäßigen Nutzung entstanden sind. Denn zum einen handelt es sich hierbei um Gebrauchsspuren und nicht um Schäden, zum anderen muss aber geklärt werden, ob diese Schäden zu dem Alter des Fahrzeugs und dessen Laufleistung passen oder ob sie eine Wertminderung darstellen. Die Ansichten was "normale" oder "übermäßige" Gebrauchsspuren sind oder ob es sich gar um "Schäden" handelt, unterscheidet sich naturgemäß zwischen dem Leasing-Geber und dem Leasing-Nehmer.
Bei der Leasing-Rückgabe sollten Sie jeden Kratzer dokumentieren. Bild: @istockphoto.com
Restwert / Restwertabrechnung vs. Kilometerabrechnungsmodell
Zwischen der Restwertabrechnung und der Kilometerabrechnung gibt es einen grundlegenden Unterschied, der allerdings leicht zu erklären ist. Bei der Restwertabrechnung erfolgt zum Vertragsabschluss die Festlegung eines Wertes, den das Auto am Ende der Leasing-Periode erbringen würde. Die Leasing-Raten erechnen sich aus der Differenz zwischen dem Fahrzeugwert und dem festgesetzten bzw. erechneten Restwert. Je höher der relative Restwert bestimmt wird, desto niedriger fallen auch die Raten aus. Im Gegenteil dazu wird beim Kilometer-Leasing im Vertrag festgelegt, wie viele Kilometer Laufleistung das Fahrzeug während des Leasing-Zeitraums zurücklegen darf. Der Kilometerpreis wird nach einer Formel berechnet. Diese lautet: Listenpreis / erwartete Kilometerleistung
Die erwartete Kilometerleistung ist eine Angabe der in diesem Zeitraum üblichen Kilometerleistung. Früher wurde ein anderes Modell verwendet, bei dem eine Lebenserwartung von 150.000 km unabhängig vom Modell veranschlagt wurde. Diese Methode gilt allerdings inzwischen als überholt, da einige Modelle eine höhere Gesamtleistung besitzen. Damit ist klar: Je höher die Gesamtleistung in Kilometern, desto niedriger der Preis pro Kilometer.
Vorteile und Nachteile der beiden Leasing-Modelle
Beim Restwert-Leasing überwiegen die Nachteile, auch wenn es hierbei zunächst einmal deutlich niedrigere monatliche Raten gibt. Denn stellt sich am Ende des Zeitraumes heraus, dass das Fahrzeug weniger wert ist, dann kann der Händler einen Wertausgleich fordern. Dies geschieht in der Praxis recht häufig. Hinzu kommt, dass es einige Händler gibt, die den Restwert bewusst sehr hoch ansetzen, um besonders niedrige Monatsraten bieten und neue Kunden ködern zu können. Dafür wartet dann am Ende der Laufzeit eine böse Überraschung auf den Leasing-Nehmer.
Das Kilometer-Leasing ist dann interessant, wenn das Fahrzeug täglich für dieselbe Strecke genutzt wird, z.B. für Fahrten zum Arbeitsplatz, und sich die Laufleistung vergleichsweise genau bestimmen lässt. Nur dann, wenn mehr als die vertraglich vereinbarten Kilometer gefahren werden, fällt eine Gebühr an, wobei oftmals sogar eine Toleranz vereinbart wird. Anders sieht es aus, wenn weniger als vereinbart gefahren wird. Geld gibt es in diesem Fall selbst mit vereinbarter Toleranz meist nicht zurück. Man sollte außerdem beachten, dass Minderkilometer selbst bei vereinbarter Erstattung häufig weniger bringen als Mehrkilometer kosten. Es ist daher sinnvoll, beim Kilometer-Leasing nicht zu knapp zu kalkulieren.
Besonderheiten des Restwertes abhängig vom Antrieb
Bei dem Restwert-Leasing kann es dazu kommen, dass der Restwert des Fahrzeugs wegen des Antriebs plötzlich weniger beträgt, als zunächst vermutet und mit den Leasing-Raten berechnet. Denn so hat zum Beispiel der Diesel-Skandal bei Fahrzeugen mit Dieselantrieb zu einem hohen Wertverlust beigetragen. Auch bei Elektrofahrzeugen kann es zu Problemen kommen, nämlich dann, wenn ein neues Modell auf dem Markt gekommen ist, das bei gleichem Preis eine höhere Batteriekapazität offeriert. Auch in diesem Fall sinkt der Wiederverkaufswert des geleasten Autos spürbar. Allerdings gibt es eine sogenannte Restwertgarantie, die manche Leasing-Geber anbieten. Trotzdem ist sie natürlich kein Freibrief, um das Auto mit Schäden zurückgeben zu können. Vor allem Elektroautos besitzen einen sehr unsicheren Restwert. Dasselbe betrifft übrigens auch Hybridmodelle.
Tipps für die Leasing-Rückgabe
Wenn der Leasing-Vertrag endet, kann es unter Umständen für den Leasing-Nehmer teuer werden. Wir haben einige Tipps entwickelt, die dabei helfen, sich gegen zu hohe Nachforderungen zu wehren:
- Fahrzeugzustand feststellen: Lassen Sie das Auto vor Rückgabe von einem Sachverständigen begutachten.
- Fotos erstellen: Dokumentieren Sie alle strittigen Punkte und fotografieren Sie das Fahrzeug von innen und außen - insbesondere Kratzer
- Mängelprotokoll nicht vorschnell unterschreiben: Mängelprotokolle enthalten nicht selten Klauseln, mit denen ein Schuldanerkenntnis abgegeben wird oder der Leasing-Nehmer Verpflichtungen eingeht. Besser ist es, das Schriftstück vor Unterschrift mitzunehmen und von einem Anwalt prüfen zu lassen.
- Schäden selbst beseitigen: Viele im Mängelprotokoll festgestellten Schäden lassen sich kostengünstig auf eigene Rechnung reparieren. Nutzen Sie die Vorteile von Smart-Repair-Werkstätten. Der Aufwand lohnt sich.
Wer Schäden auf eigene Rechnung reparieren lässt, kann eine Menge Geld sparen.
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Was passiert bei Diebstahl oder Totalschaden des Autos?
Bei Diebstahl oder bei einem Totalschaden des Autos muss der Leasing-Vertrag vorzeitig aufgelöst werden. Denn in dem Fall liegt eine Vertragsstörung vor, die zu einer fristlosen Kündigung führt. Wichtig ist die Frage, ob und welche Ansprüche der Leasing-Geber gegenüber dem Leasing-Nehmer geltend machen kann und darf. Verantwortlich für den Ausgang ist, inwieweit dem Leasing-Nehmer ein Verschulden am Diebstahl oder am Totalschaden nachzuweisen ist.
Wurde der Totalschaden durch das Verschulden des Leasing-Nehmers herbeigeführt, muss dieser dafür haften und Schadensersatz erbringen. Normalerweise ist solch ein Schaden dann durch die Vollkaskoversicherung abgegolten, die der Leasing-Nehmer für die Laufzeit des Vertrages abgeschlossen hat. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Vollkaskoversicherung bei einem Totalschaden und bei Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
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Demgegenüber hat der Leasing-Geber einen Anspruch auf die sogenannte Vollamortisation. Ihm steht also nicht nur der Ersatz des Schadens zu sondern auch die noch ausstehenden Leasing-Raten für die Restlaufzeit des Vertrages. Diese Kosten ersetzt die Vollkaskoversicherung nicht. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Leasing-Nehmer die Raten aus eigener Tasche tragen muss. Je nachdem wann der Schaden eintrat, kann die Summe dieser Raten beträchtlich sein.
Aus dem Grund muss nicht nur eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, sondern der Vertrag sollte auch geprüft werden, was im Fall eines selbstverschuldeten Diebstahls oder Totalschadens vorgesehen ist. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel die GAP-Versicherung, die die Zahlung der ausstehenden Leasing-Raten übernimmt. Handelt es sich allerdings um einen Schaden, der durch einen Dritten verursacht wurde, dann ist dies ein gewöhnlicher Haftpflichtschaden. Aber auch hier wird wiederum lediglich der Wiederbeschaffungswert erstattet. Der Ablösewert der noch ausstehenden Leasing-Raten muss die Versicherung des Unfallgegners nicht erstatten. Daher ist auch die Leasing-Raten-Ausfallversicherung, die gesondert abgeschlossen werden muss, so wichtig.
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