Änderungen für Autofahrer 2019
Diesel-Fahrverbote, höhere oder niedrigere Versicherungsbeiträge und neue Vorschriften, für Autofahrer verändert sich im Jahr 2019 eine Menge. Die wichtigsten Neuerungen, die Sie kennen sollten, haben wir nachfolgend zusammengefasst. (Bild: ThomasVogel @istockphoto.com)
Diesel-Fahrverbote in vielen deutschen Städten
Zu den wichtigsten und weitreichendsten Änderungen 2019 gehören Einschränkungen für Dieselautos. In Stuttgart gilt seit Januar 2019 in der gesamten Stadt ein Fahrverbot für Selbstzünder, die mit der Abgasnorm 4 oder schlechter gekennzeichnet sind. Wer mit entsprechenden Autos fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Lediglich Einsatz- und Hilfsfahrzeuge, Reisebusse, Taxis und Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sind von der Regelung nicht betroffen. Anwohner und Handwerksbetriebe müssen sich ab Mai 2019 an das Fahrverbot halten. Das Ziel besteht darin, die Luftqualität in Stuttgart zu verbessern. Gelingt dies bis September nicht nennenswert, gilt das Fahrverbot auch für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5. Fahrverbote drohen im Laufe des Jahres auch in weiteren deutschen Städten wie Bonn, Köln, Berlin, Essen, Darmstadt, Frankfurt und Gelsenkirchen. Den aktuellen Stand (Dez 2018) für viele Städte haben wir in unserer Dieselfahrverbote-Übersicht zusammengefasst.
RDE-Abgastestverfahren wird eingeführt (Real Driving Emissions)
Das im September 2018 eingeführte WLTP-Verfahren erfasst den Ausstoß und Verbrauch der Schadstoffe von Neuwagen, gilt jedoch weiterhin als Prüfstandsmessung. Im September 2019 kommt das RDE-Verfahren hinzu, mit dem mittels PEMS-Messgerät (Portable Emission Measurement System) der tatsächliche Schadstoffausstoß der Neufahrzeuge während der Fahrt gemessen wird. Das Ziel besteht darin, realistischere Messwerte zu erhalten, die dem Schadstoffausstoß bei normalen Fahrbetrieb entsprechen. Das Verfahren soll auch Manipulationen vorbeugen, wie sie z.B. bei den Stickoxidwerten in der Vergangenheit auftraten.
Bild: LSDSL @wikimedia.org (CC BY-SA 3.0)
Steuerliche Vorteile für Elektroautos bei Dienstwagen
Wenn in Ihrem Unternehmen Elektro- oder Hybridautos als Dienstwagen zum Einsatz kommen oder Sie diese privat nutzen, profitieren Sie ab 2019 von Steuervorteilen. Statt üblicherweise einem Prozent müssen Arbeitnehmer nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises versteuern. Der Prozentsatz hat sich dank der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge somit halbiert. Diese Regelung gilt für sämtliche Fahrzeuge, die zwischen Januar 2019 und Dezember 2021 erworben oder geleast werden. Zunächst ist der gesunkene Steuersatz bis Ende 2021 festgelegt.
Warnton für Elektrofahrzeuge
Ab Juli 2019 wird in der EU für neu zugelassene Elektrowagen ein akustischer Warnton eingeführt (Acoustic Vehicle Alerting System). Ab Sommer des Jahres 2021 müssen sämtliche neue Elektrofahrzeuge dieses System mit an Bord haben. Die Regelung gilt ebenso für Busse und Nutzfahrzeuge. Beschleunigungs- und Bremsvorgänge sollen ebenfalls wahrnehmbar sein. Mit den auffälligen Warntönen können Radfahrer und Fußgänger vor den geräuschlos fahrenden Autos geschützt werden. Vor allem ältere und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer können von der erhöhten Sicherheit profitieren. Bis 20 km/h müssen die Elektro- und Hybridwagen diesen Warnton, der sich an den Geräuschen des Verbrennungsmotors orientiert, von sich geben. Er wird automatisch erzeugt und kann nicht manuell abgeschaltet werden.
Bild: Alexander Migl @wikimedia.org (CC BY-SA 4.0)
Veränderte Typklassen der Kfz-Versicherung
2019 verändert sich für Millionen Fahrzeugbesitzer die Typklasse, die sich an der jeweiligen Schaden- und Unfallbilanz des Fahrzeugmodells orientiert. Rund 50 Prozent der Betroffenen müssen damit rechnen, dass die Beiträge für die Haftpflichtversicherung ansteigen. Die andere Hälfte darf sich über eine bessere Einstufung bzw. niedrigere Beiträge freuen. Natürlich kann sich die Einstufung auch nicht ändern. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und wie sich die Typklassen genau berechnen, darüber kann Ihre Versicherung Auskunft geben oder Sie haben bereits entsprechende Informationen erhalten.
Erstzulassung und Ummelden des Fahrzeugs im Internet
Autobesitzer können ihr Fahrzeug bereits seit dem Jahr 2015 online bei den Zulassungsbehörden abmelden. Ab 2019 sollen auch Erstzulassungen und Ummeldungen von Fahrzeugen bei einem Halterwechsel online abgewickelt werden können. Der Bundesrat muss diese Verordnung im August 2019 nur noch genehmigen. Dann könnten die langen Anfahrtswege und Wartezeiten in der Zulassungsstelle der Vergangenheit angehören. Für die Abwicklung im Internet muss jedoch die Online-Funktion des eigenen Personalausweises aktiviert sein, damit sich der Halter identifizieren kann.
Erhöhte LKW-Maut
Das Gesetz wurde vom Bundestag zwar noch nicht angenommen, von der Regierung jedoch bereits beschlossen: Die LKW-Maut soll erhöht werden. Ab einer Gesamtmasse von 18 Tonnen wird nach der Anzahl der Achsen differenziert. Eine Rolle spielt auch die Geräuschbelastung, die von dem Brummi ausgeht. Grundsätzlich gilt: Je lauter, desto teurer wird es. Elektrische LKWs sollen daher von der Maut ausgenommen werden. Das Gleiche gilt für gasbetriebene Lastwagen. Durch die Erhöhung der Lkw-Mautsätze sollen Mehreinnahmen in Milliardenhöhe erzielt werden. Auch bei der Maut im Ausland gibt es Neuerungen: Wenn Sie in Österreich oder der Schweiz auf mautpflichtigen Straßen fahren, müssen Sie -Sie ahnen es- ab 2019 mehr bezahlen.